Update im Januar 2018

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um auf die Zukunft des SEM-BCS zu schauen. Die aktuelle Wartungszusage von SAP für ECC 6.0 (inkl. SEM-BCS) gilt bis 2025 (vgl. SAP-Strategiehinweis 1223308). Wurde ausgiebig über die weitere Zukunft von SEM-BCS spekuliert, so ist es jetzt offiziell, dass das BCS für die Plattform SAP BW/4HANA umgebaut wird und künftig auch auf dieser Plattform weiterentwickelt wird. Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass die ECC 6.0-Version nicht mehr aktiv unterstützt wird; das EHP 8 wird das letzte Enhancement Package sein.
Technologisch ist dieser Schritt ein Meilenstein! Auf Basis eines BW on Hana konnten ABAP-Programmierungen zwar genutzt werden, ohne aber die volle Leistung der HANA-Technologie zu entfalten. Das SAP BW/4HANA basiert nicht mehr auf der Netweaver-Technologie. Es beinhaltet stattdessen neue technische Möglichkeiten (“advanced DataStoreObjects“ (aDSO)), die auch von BCS auf SAP BW/4HANA verwendet werden. Voraussichtlich – hier gilt der obligatorische Disclaimer der SAP – ist mit der Fertigstellung des Umbaus im vierten Quartal 2018 zu rechnen. Unter der zukünftigen Umgebung können Anwender demzufolge fortan die umfangreiche und weitentwickelte (programmierte) Konsolidierungslogik des SEM-BCS auch auf der neuen SAP BW/4HANA Lösung nutzen. Für Anwender, die eine programmierte anstelle einer regelbasierten Konsolidierungslösung nutzen wollen, bietet SAP mit dem BCS auf BW/4HANA ein leistungsfähiges und langfristig nutzbares Werkzeug.

 

 Historie

SEM-BCS ist kein Auslaufmodell im Produktportfolio der SAP AG, sondern ist nicht zuletzt durch die Verlängerung des Wartungsintervalls integraler Bestandteil der SAP ERP Business Suite, und SEM-BCS wird (in Form von Release 6.34) jetzt auch im Kontext einer HANA-Datenbank unterstützt. Gerade letztgenannter Punkt ist ein nicht unmaßgeblicher Indikator dafür, dass das SEM-BCS langfristig nicht nur gewartet, sondern auch inhaltlich weiterentwickelt wird. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang, wenn im Zuge der Weiterentwicklung auch die Funktionalitäten der sog. Umgliederungsmaßnahmen deutlich erweitert werden würden. Dass eine solche Vorgehensweise den Wünschen des Marktes entspricht, zeigt der Beitrag von Marx/Mayer/Bischoff (vgl. IS-gestützte Finanzkonsolidierung aus Anwendersieht: Anforderungen, State-of-the-Art und Entwicklungstendenzen, in: Controlling 2012, S. 103 ff.) und die darin vorgestellten Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. Es ist Marx/Mayer/Bischoff dahingehend uneingeschränkt zuzustimmen, dass eine moderne Konsolidierungslösung „die Konsolidierungslogik der konzeptorientierten Anwendungen mit der Flexibilität generischer ‚Werkzeugkästen‘ zu kombinieren“ hat.

 

Im Folgenden werden wesentliche (inhaltliche) Systemerweiterungen aus den jüngeren Enhancement-Packages vorgestellt. Aus der Übersicht wird deutlich, dass gerade die Anforderungen der IFRS-Rechnungslegung (Änderungen durch das Business Combinations Project Phase II) in weiten Bereichen systemunterstützt durchgeführt werden können (auch wenn dies (noch) nicht vollumfassend der Fall ist).

 

Weiterentwicklungen von SEM-BCS durch EHP 8

  • Prüfziffern für Bewegungsdaten

  • Manuelle Statusänderungen mit Anforderungsbild

  • Separate Berechtigungsprüfung für Sperren von Maßnahmen auf Benutzerwunsch

  • Default-Methode mit Ausnahmen für Methodenzuordnung zu Maßnahmen in Abhängigkeit von der Konsolidierungseinheit

  • Ignorierung der Buchungs- und Erfassungssperre bei Kopieren

  • Suchfunktion in Goodwillvererbung

  • Matrixdimension in Abstimmungsmaßnahme
    Konnte bei Anwendung der Matrixfunktionalität die Abstimmung bislang nur auf der Granularität der Gesellschafts/Geschäftsfeld-Kombination vorgenommen werden, ist es nun möglich, bei der Abstimmung die beiden Dimensionen isoliert voneinander zu betrachten. Folglich kann zunächst ein volles Augenmerk auf die legale Ebene gelenkt werden, bevor IC-Differenzen auf der Management-Dimension analysiert werden.

  • User-Exit in Umgliederung
    Diese Funktionalität ermöglicht es, Maßnahmen vom Typ Umgliederung mit umfangreicher Logik auszustatten. Pro Umgliederungsschritt können so auch komplexe Verarbeitungen bzw. Konsolidierungen durchgeführt und unter Kennzeichnung mit der verwendeten Belegart auf der Datenbank gespeichert werden. Vergleichbar der regelbasierten Verarbeitung von SAP Financial Consolidation (SAP FC) können hierdurch auch in SEM-BCS neben der programmierten Logik auch eigene (anwenderindividuelle) Verarbeitungen implementiert werden. Durch die Strukturierung in Umgliederungsschritte kann zudem die Verarbeitung übersichtlich gestaltet werden.

  • Aggregierte Belege in Umgliederung

  • Information zu Methode und Methodenschritt in Belegtext der Umgliederung

  • Performanceprüfungen für  Validierung

  • Existenzprüfung für Werte der Intervallgrenzen auf Anforderungsbildern

  • Unterdrückung der Anzeige von Storno- bzw. Inversionsbelegpaaren in Einzelpostenanlistung

  • Konsolidierungskreisänderung mit Buchung in die Gewinn- und Verlustrechnung

  • Separate Bewegungsarten für Organisationsänderungen

  • Neuer Vorgang für Anpassung der Erstkonsolidierung in der Kapitalkonsolidierung

  • Ergebnisneutrale Währungsumrechnung von Vorjahreswerten bei Goodwill in Hauswährung nach Organisationsänderung

  • Vollabgang von Konsolidierungseinheitenkombinationen aufgrund von Organisationsänderung oder Fusion

  • Abweichende Beteiligungsprozentsätze in der Kapitalkonsolidierung
    Mit dieser Funktionalität ist sichergestellt, dass bei der Fortschreibung der Fremdgesellschafter (NCI) auch abweichende Gewinnbezugsrechte abgebildet werden können. Während die Allokation des OCI auf die Gesellschafterstämme unverändert mit dem Kapitalanteil vorgenommen wird, werden Jahresüberschüsse mit einer gesellschaftsindividuellen Gewinnbezugsquote aufgeteilt.

 

Wesentliche Anpassungen von SEM-BCS in Hinblick auf das Business Combinations Project Phase II (BC-II)

 

  • Unterstützung der Full Goodwill-Bilanzierung

 

Diese Form der Goodwillbilanzierung ist zwar in Europa unüblich, aber über in SEM- BCS EHP5 (Enhancement Package 5) besteht die technische Möglichkeit der Abbildung. Im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgt eine IFRS 3-kompatible Ermittlung (inkl. eigenes Wertkalkül für den Minderheiten-Goodwill). Darüber hinaus ist auch die Fortschreibung (einschließlich Währungsumrechnung) systemgestützt möglich.

 

  • Übergangskonsolidierung (Methodenwechsel) aus der Equity-Methode in die Vollkonsolidierung

 

Erfolgt mit Business Combinations Phase II eine Übergangskonsolidierung mit Aufwärtswechsel, ist künftig eine Endkonsolidierung der bisherigen Beteiligungsbeziehung und eine neue Erstkonsolidierung auf der Grundlage der Einbeziehungsart „Vollkonsolidierung“ notwendig. Im Rahmen der Vorgangserfassung wird für IFRS 3 ein zusätzlicher Vorgang bereit gestellt, mit dem die Fair Value-Bewertung der Altanteile möglich ist. Insgesamt wird mit EHP 5 eine Bilanzierung sichergestellt, die dem vom IASB geforderten Statuswechsel Rechnung trägt (vollständiges Verlassen der bisherigen Einbeziehungsart und Neustart mit der geänderten Einbeziehungsart); dies umfasst auch die ggf. nach IAS 28.22 erforderliche Realisierung der sonstigen Gewinnbestandteile („Other Comprehensive Income“, OCI) der alten Equity-Tranche. Achtung: HGB-Bilanzierer können den geänderten Vorgang ebenfalls nutzen; diese dürfen jedoch den zusätzlichen Vorgang zur Fair Value-Bewertung der Altanteile nicht verwenden.

 

  • Übergangskonsolidierung (Methodenwechsel) aus der Vollkonsolidierung in die Equity-Methode

 

Der neue Methodenwechsel für die Übergangskonsolidierung berücksichtigt ebenfalls die Reformen von Business Combinations Project Phase II, und die Bilanzierung/systemseitige Verarbeitung wirkt sich dergestalt aus, dass bei der Konsolidierungseinheit eine vollständige Endkonsolidierung für die Einbeziehungsart „Vollkonsolidierung“ durchgeführt wird; in einem nächsten Schritt erfolgt dann eine Fair Value-Bewertung der zukünftig nach der Equity-Methode zu bilanzierenden Anteile (Information zum Fair Value der verbleibenden Tranche erfolgt über einen gesonderten Vorgang, der in die Beteiligungsentwicklung gelesen wird). Ferner ist – wie im IFRS-Regelwerk gefordert – die Durchführung einer neuen PPA und Goodwill-Ermittlung auf Ebene der Equity-Methode möglich und angezeigt.

 

  • Erfolgsneutrale Abbildung des Teilabgangs als Kapitalvorgang (IFRS 10.23)

 

Alle Änderungen der Beteiligungsprozentsätze, die bei Fortbestehen eines Control-Einflusses zu verzeichnen sind, sind nach IFRS 10.23 nicht mehr als Erwerbsvorgang oder als Veräußerungsvorgang abzubilden (dies betrifft auch die indirekten Vorgänge in der SAP-Konsolidierung). Sie sind vielmehr als erfolgsneutrale Verschiebung im Eigenkapital (Kapitalvorgang) abzubilden. Um diesem Gedanken Rechnung zu tragen, kann mit EHP 5 die Funktionalität der Vorgänge „sukzessiver Erwerb“ und „Teilabgang“ auf diese Systematik umgestellt werden. Ferner ist systemseitig sichergestellt, dass die Änderung der Beteiligungsprozentsätze auch zutreffend im (anteiligen) OCI-Ausweis nachgezogen wird.

 

  • OCI-Recycling gem. IFRS 10.B98 f. bei einer Endkonsolidierung

 

Sind bei der Endkonsolidierung mit den abgehenden Vermögenswerten und Schulden bislang erfolgsneutral erfasste und im OCI ausgewiesene Reinvermögensänderungen verbunden, so sind diese nach Maßgabe von IFRS 10.B99 entweder erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren oder erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umzubuchen. Hiernach ist beispielsweise das OCI für bislang als available for sale-klassifizierte Wertpapiere erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung aufzulösen. Auf der anderen Seite ist bspw. das im Kontext von IAS 19 gebildete OCI nicht zu realisieren (vgl. IAS 19.122). Mit EHP 5 kann positionsgenau festgelegt werden, wie eine OCI-Größe im Rahmen der Endkonsolidierung behandelt werden soll. Das mit dem OCI verbundene Reinvermögen geht zudem zutreffend in die Ermittlung des Endkonsolidierungserfolgs ein.

 

 

Weitere wesentliche Anpassungen im Rahmen von Enhancement Package 5 (EHP 5)

 

  • Unterstützung der Varianten der IFRS 5-Bilanzierung

 

Die Abbildung der Umqualifizierung von Vermögenswerten und Schulden in die Kategorie „assets/liabilities held for sale“ erfolgt im SEM-BCS-Umfeld über Umgliederungsmaßnahmen. Die Grundsystematik bleibt unverändert; im Zusammenhang mit EHP 5 wird jedoch die Verarbeitung in erheblichem Umfang automatisiert. So haben Sie die Möglichkeit, in der Konsolidierungseinheitenhierarchie (Konsolidierungskreisdefinition) eine Konsolidierungseinheit mit dem Zeitintervall „asset held for sale“ zu kennzeichnen. Der Vorteil dieser Kennzeichnung liegt darin, dass die spezifischen IFRS5-Asset-held-for-sale-Umgliederungsmaßnahmen nur dann ausgelöst werden können, wenn die Einheit auch als solche gekennzeichnet ist. Analoges gilt für die anderen Teilbereiche von IFRS 5, hier insbesondere auch die Kategorisierung als Discontinued Operation.

 

  • Unterstützung der Goodwilleinbeziehung in die Währungsumrechnung (Goodwill in lokaler Währung) bei Anwendung der Equity-Methode

 

Wird eine ausländische Einheit als Konsolidierungseinheit klassifiziert, die nach der Equity-Methode (IAS 28) zu bilanzieren ist, so muss auch ein im Beteiligungsbuchwert enthaltener Goodwill in die Fremdwährungsschwankung eingehen. Mit EHP-5 wird diese Systemfunktionalität verfügbar und es wird eine goodwillbezogene Währungsumrechnungsdifferenz ermittelt (Funktionalität: Goodwill in lokaler Währung), die in die (erfolgsneutrale) Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts eingeht.

 

  • Vereinfachte Verarbeitung einer konzerninternen Verschmelzung/Fusion

 

Eine konzerninterne Verschmelzung zweier Tochterunternehmen darf keine Effekte auf das Konzernbilanzbild haben. Aus technischen Gründen war bisher im SEM-BCS jedoch für die untergehende Einheit eine Endkonsolidierung (mit einhergehenden GuV-Effekten) und bei der aufnehmenden Gesellschaft ein Vorgang Kapitalerhöhung notwendig; über den Vorgang Kapitalerhöhung musste zudem sichergestellt sein, dass der gleiche Goodwill wie bei der untergehenden Gesellschaft entsteht. Über EHP-5 wird der Themenbereich um die wesentlichen technisch bedingten Probleme „entschärft“. Einerseits kann nun eine Endkonsolidierung in der Konsolidierungseinheitenhierarchie als „Endkonsolidierung aufgrund Fusion“ gekennzeichnet werden; hierdurch entsteht kein GuV-Effekt bei der Vorgangsverarbeitung. In der Maßnahme „Konsolidierungskreisänderung (PCC)“ erfolgt zudem die Ausbuchung der Bewegungsarten nicht mehr auf der Bewegungsart „Abgang/Zugang KonsKreis“, sondern auf einer gesonderten Bewegungsart „Fusion“. Bei der aufnehmenden Einheit gibt es nun den Vorgang „horizontale Fusion“, der anstelle des Vorgangs „Kapitalerhöhung“ anzuwenden ist. Da das während der Konzernzugehörigkeit erwirtschaftete Eigenkapital über gesonderte Vorgänge erfasst wird, wird einerseits die Goodwillermittlung auf der aufnehmenden Einheit der Fusion im Regelfall richtig vorgenommen und andererseits die Statistik zutreffend auf die neue Einheit übertragen. Die neue Funktionalität erleichtert insbesondere auch die Verschmelzung von nicht in Berichtswährung geführten Konsolidierungseinheiten.

 

  • Neue Kontierungsebene 35 (Konsolidierungskreisspezifische Buchungen)

 

Mit der neuen Kontierungsebene 35 wird eine veränderte Darstellung von konsolidierungskreisabhängigen Buchungen ermöglicht. Inhaltlich entspricht die Kontierungsebene 35 der Kontierungsebene 30; jedoch führt das System keine Vererbung auf hierarchisch höher liegende Konsolidierungskreise durch. Solche Buchungen können insbesondere im Kontext von IFRS 8 relevant sein.

 

  • Erweiterung der Maßnahme „Konsolidierungskreisänderung" um Kontierungsebene 32 (Konsolidierungskreisabhängige Buchungen)

 

Jeder Anwender kennt das Problem: Auf einer Konsolidierungseinheit wurden konsolidierungskreisabhängige Buchungen (auf Kontierungsebene 30) vorgenommen und die Gesellschaft wird endkonsolidiert. Bisher wurden diese Buchungen vom System bei der Endkonsolidierung nur dann ausgebucht, wenn die Buchungen eine Belegart mit der betriebswirtschaftlichen Verwendung „Kapitalkonsolidierung“ tragen. Alle übrigen Buchungen auf Kontierungsebene 30 blieben auf der Datenbank zurück, obwohl die betroffene Konsolidierungseinheit den Konzern verlassen hatte. Andere unerwünschte Situationen waren im Zusammenhang mit Organisationsänderungen der Konsolidierungseinheitenhierarchie aufgetreten. In SEM-BCS EHP5 werden konsolidierungskreisabhängige Buchungen (auf Kontierungsebene 30) durch die um die Kontierungsebene 32 erweiterten Funktionalitäten der Konsolidierungskreisänderung eliminiert.

 

 

Weitere wesentliche Anpassungen im Rahmen früherer Enhancement-Packages (EHP < 5):

 

  • Unterstützung der Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften nach IAS 32 durch prozentuale Umgliederungen

 

Werden nicht 100% der Anteile an einer Personenhandelsgesellschaft erworben, müssen die Fremdanteile gemäß IAS 32 abgebildet werden. Wirtschaftlich stellt die Erstkonsolidierung den Erwerb einer 100%igen Beteiligung dar und für die Fremdanteile wird eine Verbindlichkeit passiviert (Prinzip des antizipierten Erwerbs). Im SEM-BCS erfassen Sie somit im Zuge des Vorgangs „Erstkonsolidierung“ eine Beteiligung von 100%. Damit der Anteil der Fremdgesellschafter als Verbindlichkeit korrekt dargestellt wird, müssen Sie die Beteiligungsquote der Fremdgesellschafter als Prozentsatz für eine Umgliederungsmaßnahme erfassen. Die Belegart der Umgliederung müssen Sie in die Berechnungsgrundlage der Kapitalkonsolidierung einbeziehen. Dadurch erreichen Sie, dass das System die zu verarbeitenden Kapitalmeldungen um die Verbindlichkeiten herabsetzt.

 

  • Erfassung und Fortführung latenter Steuern bei erfolgsneutralen Grundsachverhalten (EHP2)
  • Restatement-Funktionalitäten (Erfassung von Meldedaten, manuelle Buchung, Währungsumrechnung Validierung, Saldovortrag) (EHP2)
  • Erweiterung der Flexibilisierung der Goodwillverarbeitung (Trennung des Goodwill von der Beteiligung und Ausweis auf goodwill-tragenden Einheiten) (teilweise bereits in ERP2005)
  • Workflow bei manuellen Buchungen und Statusänderungen (d.h. Belege im Reporting bzw. Statusänderungen im Konsolidierungsmonitor werden erst nach erfolgter Genehmigung aktiv (EHP2)

 

Die in der jüngsten Vergangenheit vom IASB veröffentlichten Regeln zur Konzernrechnungslegung (namentlich das Business Combinations Project Phase II, aber auch die Neufassung des Control-Konzepts (IFRS 10)) werden zunehmend abstrakter, komplexer und „verwissenschaftlicht“. In der praktischen Anwendung sind sie mit vielen Einzelfragen/Zweifelsfragen – insbesondere in komplexen Konzernstrukturen – und mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden. Der vorstehende Blick auf das SEM-BCS aus dem Hause SAP zeigt, dass die Entwicklungsabteilung der Walldorfer Softwareschmiede für alle wesentlichen Bilanzierungsfeldern eine softwaregestütze Abbildungsunterstützung auf Basis der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften erarbeitet hat. Auf der anderen Seite ist zu attestieren, dass (noch) nicht alle maschinelle unterstützen Vorgänge auf die geänderten Abbildungsvorschriften umgestellt sind. In Anbetracht des fundamentalen Wandels durch die IFRS-Reformen ist dies aber auch nachvollziehbar.